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Wie Sie MwSt. auf einer Rechnung ausweisen (mit Beispielen)

5 Min. Lesezeit

Einleitung

Ein falscher MwSt.-Ausweis auf einer Rechnung kann Compliance-Probleme verursachen, Kunden verwirren und sogar zu Strafen führen. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie die MwSt. in den häufigsten Rechnungsszenarien korrekt handhaben.

Müssen Sie MwSt. berechnen?

Nicht jedes Unternehmen ist MwSt.-pflichtig. Sie müssen in der Regel MwSt. berechnen, wenn:

  • Ihr Land eine MwSt.-Registrierung vorschreibt (oft ab Überschreitung einer Umsatzschwelle)
  • Sie bereits MwSt.-registriert sind
  • Die von Ihnen erbrachten Waren oder Dienstleistungen MwSt.-pflichtig sind

Wenn Sie unterhalb der Registrierungsschwelle liegen oder Ihre Leistungen MwSt.-befreit sind, berechnen Sie keine MwSt. — sollten dies aber auf der Rechnung vermerken.

Wie Sie die MwSt. berechnen

Die Formel ist einfach:

MwSt.-Betrag = Nettobetrag × MwSt.-Satz

Gesamt = Nettobetrag + MwSt.-Betrag

Beispiel:

  • Leistungsentgelt: 1.000 € (netto)
  • MwSt.-Satz: 19 %
  • MwSt.-Betrag: 190 €
  • Rechnungsgesamt: 1.190 €

Weisen Sie immer Nettobetrag, MwSt.-Satz, MwSt.-Betrag und Bruttosumme separat aus.

Was eine MwSt.-Rechnung enthalten muss

Eine gültige MwSt.-Rechnung muss enthalten:

  1. Ihre USt-IdNr.
  2. USt-IdNr. des Kunden (für B2B-Transaktionen)
  3. Den angewendeten MwSt.-Satz
  4. Den MwSt.-Betrag, separat ausgewiesen
  5. Den Nettobetrag (Preis vor MwSt.)
  6. Den Bruttobetrag (Preis inklusive MwSt.)

Häufige MwSt.-Szenarien

Normalsatz MwSt.

Am häufigsten. Addieren Sie den Normalsatz Ihres Landes auf den Nettopreis.

Ermäßigter MwSt.-Satz

Einige Waren und Dienstleistungen qualifizieren sich für einen ermäßigten MwSt.-Satz (z. B. 7 %). Dieselben Regeln gelten — verwenden Sie einfach den richtigen Satz.

Steuerbefreiung (Reverse Charge, B2B international)

Bei der Rechnungsstellung an ein MwSt.-registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Land gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren:

  • Sie weisen keine MwSt. auf der Rechnung aus
  • Der Kunde verbucht die MwSt. in seinem Land
  • Vermerken Sie: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG"
  • Geben Sie sowohl Ihre USt-IdNr. als auch die des Kunden an

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