Rechnung als Fotograf: Pflichtangaben in Deutschland und Spanien
7 Min. Lesezeit
Einleitung
Die Rechnungsstellung als Fotograf unterscheidet sich je nach Land erheblich. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Anforderungen für Deutschland und Spanien.
Deutschland: Pflichtangaben auf Fotografen-Rechnungen
Standardsatz MwSt (19%)
Als Fotograf in Deutschland berechnen Sie in der Regel 19% MwSt auf Ihre Leistungen. Jede Rechnung muss enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift (Ihres und des Auftraggebers)
- Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Das Leistungsdatum (kann vom Rechnungsdatum abweichen)
- Eine klare Leistungsbeschreibung
- Nettobetrag, MwSt-Satz (19%), MwSt-Betrag und Bruttobetrag
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Liegt Ihr Jahresumsatz unter 22.000 €, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden:
- Sie berechnen keine MwSt (Steuersatz = 0%)
- Auf jeder Rechnung muss zwingend stehen:
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Beispiel: Fotograf-Rechnung Deutschland
| Position | Betrag |
|---|---|
| Fotosession (1h) | 500,00 € |
| Bildbearbeitung | 200,00 € |
| Netto | 700,00 € |
| MwSt 19% | 133,00 € |
| Brutto | 833,00 € |
Spanien: Fotografen-Rechnung (Factura)
IVA und IRPF auf einer Rechnung
Selbstständige Fotografen (autónomos) in Spanien müssen zwei Steuerposten auf der Rechnung ausweisen:
- IVA — Mehrwertsteuer, die zum Honorar addiert wird (Normalsatz: 21%)
- IRPF — Einkommensteuer-Einbehalt, der vom Honorar abgezogen wird (Normalsatz: 15%)
Beispiel: Fotografen-Rechnung Spanien
| Position | Betrag |
|---|---|
| Fotosession | 1.000,00 € |
| IVA 21% | +210,00 € |
| Retención IRPF 15% | −150,00 € |
| Zu zahlen | 1.060,00 € |