← Alle Artikel

Rechnung als Fotograf: Pflichtangaben in Deutschland und Spanien

7 Min. Lesezeit

Einleitung

Die Rechnungsstellung als Fotograf unterscheidet sich je nach Land erheblich. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Anforderungen für Deutschland und Spanien.


Deutschland: Pflichtangaben auf Fotografen-Rechnungen

Standardsatz MwSt (19%)

Als Fotograf in Deutschland berechnen Sie in der Regel 19% MwSt auf Ihre Leistungen. Jede Rechnung muss enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift (Ihres und des Auftraggebers)
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Das Leistungsdatum (kann vom Rechnungsdatum abweichen)
  • Eine klare Leistungsbeschreibung
  • Nettobetrag, MwSt-Satz (19%), MwSt-Betrag und Bruttobetrag

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Liegt Ihr Jahresumsatz unter 22.000 €, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden:

  • Sie berechnen keine MwSt (Steuersatz = 0%)
  • Auf jeder Rechnung muss zwingend stehen:

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Beispiel: Fotograf-Rechnung Deutschland

PositionBetrag
Fotosession (1h)500,00 €
Bildbearbeitung200,00 €
Netto700,00 €
MwSt 19%133,00 €
Brutto833,00 €

Spanien: Fotografen-Rechnung (Factura)

IVA und IRPF auf einer Rechnung

Selbstständige Fotografen (autónomos) in Spanien müssen zwei Steuerposten auf der Rechnung ausweisen:

  1. IVA — Mehrwertsteuer, die zum Honorar addiert wird (Normalsatz: 21%)
  2. IRPF — Einkommensteuer-Einbehalt, der vom Honorar abgezogen wird (Normalsatz: 15%)

Beispiel: Fotografen-Rechnung Spanien

PositionBetrag
Fotosession1.000,00 €
IVA 21%+210,00 €
Retención IRPF 15%−150,00 €
Zu zahlen1.060,00 €

Kostenloser Rechnungsgenerator für Fotografen